Hugo Grotius
In: Staatsdenker im 17. und 18. Jahrhundert: Reichspublizistik, Politik, Naturrecht, S. 52-77
Es wird eine politische Geschichte des Rechts vorgelegt, in deren Brennpunkt die Werke von Hugo Grotius stehen. Ziel der Studie ist der Nachweis, daß Grotius in der historischen Entwicklung von Völkerrecht und Naturrecht eine zentrale Stellung einnimmt. Das wird dadurch begründet, daß er wegen seines vom Sozialitätsgrundsatz her einheitlichen und umfassenden Rechtsgedankens keine Vorstellung von einem gesonderten spezifisch zwischenstaatlichen Recht hatte und sich so aus den traditionellen überterritorialen kirchlichen und feudalen Bindungen und ständischen Vorurteilen und Überschneidungen herauslösen konnte. Für die Beziehungen zwischen den Menschen und den Völkern entwickelte er nicht nur moralische Maximen und Deduktionen wie seine gelehrten Zeitgenossen, sondern verbindliche positive und detaillierte Rechtsregeln. Geringe konfessionelle Einbindung, Vermittlerfunktion und die Frontstellung gegen jeden theologischen und politischen Voluntarismus sowie die humanistische Grundposition werden als Wesenszüge von Leben und Werk festgestellt, die Grotius' Einfluß und Erfolg förderten. (HA)